Kustos kommentiert nicht mehr -
Der Blog schweigt wegen "antifaschistischer" Angriffe.
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Samstag, 4. März 2017

Vorfahrt für Illegales

Cartoon: toonpool.com
Kurz geklagt:
Betrügen als Kavaliersdelikt

Es heißt, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Doch das war einmal. Heute mahlen sie mal und mal nicht. Und wenn sie mahlen, mahlen sie, wie sie wollen. Da wird eine französische Präsidentschaftskandidatin angeklagt und vom Europäischen Parlament zusätzlich ihrer Immunität beraubt, weil sie vor Jahren unstrittig wahre Dokumentarbilder über die Grausamkeiten des IS ins Internet gestellt hatte. Gleichzeitig werden politische wie unpolitische Gewalttäter, wenn sie denn überhaupt polizeilicher Verfolgung zum Opfer fallen, noch nach dem dritten Verbrechen mit Bewährungsstrafe davon geschickt. Ein völlig neues Beispiel legislativen und judikativen Versagens, das vor einigen Tagen durch die Presse ging, belegt jetzt, wie scheißegal den Eliten des Niedergangs Gerechtigkeit und Sicherheit des Bürgers ist.

Samstag, 1. Dezember 2012

Ver-fassungslos

Karrikatur: Clay Bennet
Man kann von Eva Hermans Positionen halten, was man mag, doch jetzt muss sie noch einmal herhalten für einen beispiellosen Vorgang in der deutschen Justiz mit unabsehbaren Folgewirkungen. Der jetzt vom Bundesverfassungsgericht abschließend behandelte Fall Herman ist nämlich nur der Katalysator, an dem sich PoCo-Hysterie mit einer institutionellen Umgestaltung unserer Demokratie verbindet. Es geht um die Meinungsfreiheit und die Meinungsvielfalt schlechthin. Aus dem Fall Herman lernten wir schon zuvor, wie skrupellos und erfolgreich andere Positionen als die des tonangebenden Mainstreams bereits unterdrückt werden. Nun hat all das schließlich die höchsten Weihen bekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verleumdung von Individuen durch die Medien höchstrichterlich abgesegnet und lässt uns fassungslos zurück.

Samstag, 9. Juni 2012

Schuld und Sühne

Etwas kopflos sind uns unsere Großkopfeten schon immer vorgekommen. Nicht in den Kopf will Konrad Kustos aber der Umgang mit dem Fall Orhan S. Schließlich hat der junge Mann und Vater von acht Kindern in dieser Woche seine Frau, weil sie sich von ihm trennen wollte, nicht nur erstochen, sondern ihr anschließend auch noch den Kopf abgetrennt, und kommt nun vielleicht straffrei davon. Dass er dabei „Allah, Allah“ gerufen haben soll, tut hier ebenso wenig zur Sache wie der Umstand, dass auch noch ein Fuß dranglauben musste. Entscheidend ist ein Rechtssystem, das Unrecht nicht mehr zu einer angemessenen Rechenschaft zieht.

Sonntag, 1. April 2012

Verkehr(te)s Recht

Welcher Autofahrer unter Euch hat schon mal ein Temposchild übersehen und ist dann (nach Maßgabe dieses Schildes) deutlich zu schnell gefahren? Wen hat dabei sogar die Radarfalle geblitzt? Euch alle? Dann habt Ihr noch mal Glück gehabt, denn Ihr seid knapp an einem Gerichtsverfahren vorbeigeschrammt, Ihr seid auch nicht vorbestraft und schon gar nicht im Gefängnis. Das wird aber demnächst anders sein, wenn Ihr Prof. Dr. Gerrit Manssen und die ihn stützende proto-totalitäre Gutmenschen-Mentalität nicht stoppt, die aus den ehrenwertesten Gründen an die Substanz der freiheitlichen Gesellschaft geht. „Gefängnis für Raser“ ist sein Credo, und damit schüttet er das Kind mit dem Bade aus. Natürlich will nicht nur er nicht leichtfertig Tote und Verletzte im Straßenverkehr riskieren, aber seine Vorschläge sind so ehrenwert wie ein Ehrenmord.