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| Fotokompostion: C.Pontenagel |
und beschädigt damit die Demokratie
Der Begriff Rechtsstaat hat etwas Janusköpfiges: Einerseits
klingt er in unseren Ohren etwas spießig, andererseits sind wir froh, dass wir
ihn haben. Aber haben wir ihn noch? Mehr und mehr, das sehen wir nicht nur in
der Flüchtlingskrise, ersetzen die jeweiligen Autoritäten rechtsstaatliche
Regeln durch persönlichen, subjektiv moralisch legitimierten Aktionismus. Es
gehört zu den Gesetzmäßigkeiten des Niedergangs, dass Menschen in ihrer Hybris
sich über die in Generationen gewonnene kollektive Weisheit hinwegsetzen. Ein
gutes Beispiel dafür ist der katholische Oberhirte Deutschlands, Kardinal Marx,
der die Öffnung der Grenzen durch Angela Merkel mit den Worten lobte: „Sie hat sich
sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“
Nun mag der Klerus seit jeher eher himmlischen denn weltlichen Gesetzen
verpflichtet sein, doch allein, dass er einen solchen Satz zu formulieren wagt
und dabei kaum Widerspruch findet, zeigt, dass unser Rechtssystem sich im
Prozess der Demontage befindet.
Marx begründete unsäglicherweise auch noch sein Statement. Es gebe Situationen, wo man handeln müsse, um nicht langfristig die Identität Europas zu beschädigen. Es gibt also nach bischöflicher Erkenntnis irgendwelche Situationen, in denen irgendwelche Leute irgendwie handeln müssen, um nicht irgendeine Identität Europas irgendwie zu beschädigen. Gesetze aber werden in einer Demokratie genau deshalb erlassen, um solch einer verbalen und intellektuellen Willkür nicht ausgeliefert zu sein. Das stört die entfesselte Elite des Niedergangs wenig, beugt sie sich doch weder dem Willen der Menschen noch der Vernunft oder wenigstens den Gesetzen, jedenfalls solange sie sie nicht selber erlassen haben.
Marx begründete unsäglicherweise auch noch sein Statement. Es gebe Situationen, wo man handeln müsse, um nicht langfristig die Identität Europas zu beschädigen. Es gibt also nach bischöflicher Erkenntnis irgendwelche Situationen, in denen irgendwelche Leute irgendwie handeln müssen, um nicht irgendeine Identität Europas irgendwie zu beschädigen. Gesetze aber werden in einer Demokratie genau deshalb erlassen, um solch einer verbalen und intellektuellen Willkür nicht ausgeliefert zu sein. Das stört die entfesselte Elite des Niedergangs wenig, beugt sie sich doch weder dem Willen der Menschen noch der Vernunft oder wenigstens den Gesetzen, jedenfalls solange sie sie nicht selber erlassen haben.
So mag auch die Führung der Landespolizei Schleswig-Holstein
gedacht haben, als sie auf dem ersten Höhepunkt der Migrationswelle illegalen
Grenzübertritt per Anordnung für legal erklärte und sich dabei auf eine
„Kanzlerin-Erklärung“ und „faktisches“ Behördenverhalten berief. „Diese durch
Kanzlerin-Erklärung und faktisches Verhalten deutscher Behörden beim Grenzübertritt
nach Deutschland ‚eingeladenen’ Flüchtlinge machen sich nicht strafbar, weil
Grenzübertritt und Aufenthalt gerechtfertigt sind. Der Anfangsverdacht
strafrechtlichen Verhaltens ist während des gesamten Aufenthaltes in
Schleswig-Holstein deshalb bis auf weiteres nicht gegeben.“
Also gerechtfertigt, weil es gerechtfertigt ist. So tautologisch
rechtfertigten früher die Studentenkommunisten vom KBW (mit Winfried
Kretschmann und Reinhard Bütikofer) ihr Tun: „Es ist gut, weil es richtig ist.“
Mit einer solchen Parole maßen sich Strafverfolgungsbehörden in der Folge der
Anmaßung einer außerhalb jeder Kontrolle agierenden Bundeskanzlerin das Recht
an, Recht außer Kraft zu setzen. Die deutschen Richter machen sich in der Regel
zu Spießgesellen solchen Treibens, die nichts anderes darstellt als ein erster
konkreter Schritt hin zur Abschaffung des Rechtsstaates und der auf ihn
angewiesenen Demokratie.
So argumentierten die Rechtsverdreher der Verwaltungsgerichte
Münster und Düsseldorf im Herbst vergangenen Jahres entgegen der
Rechtsauffassung des Bundesamtes für Migration, auch nichtverfolgten Syrern
müsse über subsidiären Schutz hinausgehendes Asyl gewährt werden, da sie ja bei
Ablehnung des Antrags im Nachhinein mit Verfolgung in Syrien zu rechnen hätten.
Das war nicht mehr als eine paradoxe und obendrein auf falschen Behauptungen
fußende Konstruktion zur Durchsetzung eigener moralischer Flausen. Die
Oberverwaltungsgerichte in Münster und auch in Schleswig sahen es zum Glück
genau andersherum, so dass es dazu bisher immerhin noch keine einheitliche
„Recht“sprechung gibt.
Egal, wie es am Ende ausgeht, zeugt dies vom „Rechtsverständnis“
unserer hochgeschätzten Rechtspfleger. Tatsächlich hat diese Rechtsunsicherheit
dazu geführt, dass schon Ende November 32.000 von 113.000 Flüchtlingen mit
subsidiärem Schutz gegen die Regelung geklagt und das Rechtssystem aufwendig und
in der Regel erfolgreich beschäftigten. Eine Demokratie ohne funktionierendes
Rechtssystem hat ein Problem. Das zeigt sich auch jenseits der
Flüchtlingsfrage, wenn junge Rechte, zu Recht oder zu Unrecht, dass soll hier
nicht das Thema sein, für Monate wegen sogenannter Propagandaverbrechen in den
Knast gehen, aber junge Migranten als Wiederholungstäter schwere Gewalttaten
begehen und wiederholt wieder mit Bewährungsstrafen davonkommen.
Denken wir nur als beliebiges Beispiel an den Fall
des damals 20-jährigen Mohammed, der mit zwei Freunden in Berlin einer
42-jährigen Fremdsprachenkorrespondenten den Weg verstellte und diese dann
zusammenschlug. Er nannte das verharmlosend und uneinsichtig „eine Klatsche
geben“, und er wäre „eben schlecht drauf“ gewesen. Die Staatsanwältin (!) sah
das wohl ähnlich lax und beantragte sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung,
schließlich seien „die Jugendstrafanstalten ohnehin pickepackevoll mit jungen
Migranten“. Die Jugendrichterin kannte Mohammed schon, schließlich war er schon
zweimal angeklagt. Die 40 Stunden Freizeitarbeit für Betrügerei hatte er damals
einfach nicht angetreten, für die Körperverletzung erhielt er nun 15 Tage
Dauerarrest, die Strafe galt aber wegen der Untersuchungshaft als abgegolten.
Wir können nur hoffen, dass sich die Fremdsprachenkorrespondentin rechtzeitig
vor Ende des Verfahrens vor den moralischen Siegern in Sicherheit gebracht hat.
Was für die Rechtsauffassung im kleinen gilt, gilt auch für
die im großen. Obwohl auch für jeden ideologiefreien juristischen Laien offensichtlich
war, dass die Bundesregierung bei ihrer Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik relevante
deutsche Gesetz ignoriert und gebrochen hatte, wir werden darauf demnächst noch
eingehen, weigerte sich das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende
Beschwerde der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ zu verhandeln. Wohl gemerkt: Sie hat die Beschwerde
nicht abgewiesen oder anderslautendes Recht gesprochen, sondern sie einfach ohne
Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Willkür nennt man es, wenn Macht ausgeübt wird, ohne sich an
rechtliche Rahmenbedingungen zu halten, und es nicht einmal für nötig angesehen
wird, auf Kritik argumentativ zu reagieren. Das Bundesverfassungsgericht ist
das höchste deutsche Verfassungsorgan und Teil der judikativen Staatsgewalt,
aber es fühlt sich nicht zuständig, wenn der Vorwurf erhoben wird, es werde
gegen den Geist der Verfassung gehandelt.
Wenn das Recht im Rechtsstaat an Wert verliert, bleibt dies
natürlich nicht auf die Rechtsprechung beschränkt. Mangelndes
Rechtsverständnis, um nicht zu sagen Rechtsbeugung, gilt mehr und mehr als
schicklich, wenn es denn nur modemoralisch „legitimiert“ ist. Weil die
Bundesregierung sich besorgt über eine fremdenfeindliche Stimmung in
Ostdeutschland geäußert hatte, rasselte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar
Woidke (SPD) mit dem Säbel und kündigte an,
verstärkt auf Polizei und Staatsschutz vor Ort zu setzen sowie auf Richter,
die entsprechende Strafen verhängen.
Soweit die auch anderswo praktizierte Reduzierung
bürgerlicher Freiheiten, doch dann verplapperte sich der höchste Brandenburger
Staatsdiener auf die besorgte Frage hin, warum denn der Osten nun so
fremdenfeindlich sei. Man führe, so die erstaunliche Antwort, in Brandenburg die
Statistik eben ein wenig anders als zuvor: „Bei der Polizei wird jeder
Übergriff, bei dem nicht ausdrücklich erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme
Motivation hat, in die Statistik hineingezählt.“ So wird also durch gefälschte
Daten ein ganzes Bundesland öffentlich und amtlich diskriminiert, nur um den
Aufbau der Gutmenschendiktatur zu rechtfertigen. Für Woidke moralisch
einwandfrei, denn „Repression und eine starke Zivilgesellschaft“ gehörten
zusammen.
Bisweilen wird auch nationales Recht unter Verweis auf
europäisches oder internationales Recht gebrochen, auch dazu bald mehr. Dabei
haben diese internationalen Regeln offensichtlich eher appellatorischen als rechtsverbindlichen
Charakter und verzichten deshalb auch auf die der Juristerei sonst übliche etwas
mühsame Präzision. Nationale Gesetze in einer Demokratie sind aber legitimiert
durch die im jeweiligen Land wirkenden demokratischen Gewalten. Internationale
Regeln werden von Fachleuten und Lobbyisten erlassen, ohne dass das Staatsvolk
darauf einen Einfluss hätte. Bei den genannten Negativbeispielen und den sie
beschreibenden Zuständen bleibt stattdessen als gemeinsamer Nenner die
moralische Selbstabsolution der Handelnden, die Abwertung und sukzessive
Außerkraftsetzung der bisher gültigen Rechtsgrundlagen, aber auch die Willkür, mit der altes Recht durch neue
moralische Beliebigkeit ersetzt wird.

Diktatur beginnt schleichend. Mit einem kleinen Rechtsbruch. Dem größere folgen.
AntwortenLöschenHallo Kustos,
AntwortenLöschenkann man mal auf den Untergang des Abendlandes verzichten und wohlwollend die juristische Figur des "übergesetzlichen Notstandes" für den anfangs kritisierten Vorgang in Betracht ziehen?
Werner
Nach ein wenig Recherche zu dem Thema, meine ich: Nein!
LöschenWenn die Rechtsprechung dies selbt beim Fall Jacob von Metzler und der Idee von Schäuble entführte Flugzeuge abzuschießen (nach 9/11) verwirft, kommt Merkels Grenzöffnung dem nicht einmal nahe!
Der Jungen Freiheit wurde aus ideologisch motivierter [linksfaschistischer] Bosheit 4 Jahre ein positives Urteil verweigert. NRW !!!
AntwortenLöschenWollte man dies kommentierend ergänzen müßte man einen eigenen Blog, ach was, ein Buch verfassen.
AntwortenLöschenDas Thema interessiert aber sowieso nur wenige, aus mancherlei Gründen. Ist ja auch nicht wirklich neu, was wir jetzt sehen sind die Pilze nach dem Regen, man wird sich wundern was nach der Traufe im Herbst noch so alles hochschießt. Und so haben sich die Geflechte im Moder des Grundes ja über Jahr(zehnt)e etabliert.
Das, was wir hier vereinzelt verbellen ist das was uns auf die Füße gefallen ist - ohne zu realisieren welche profunde Bewandtnis es damit hat geschweige denn daran etwas ändern zu wollen - war aber schon immer so.
Noch was von den Richtern und Staatsanwälten gehört, die Mollath in die Psychatrie gebracht haben? Na, siehste wohl. Rechtsstaat eben, die, die sich für den Staat halten, verfügen das, was sich Recht nennt. Natürlich auf deren Kosten, die so unverschämt sind das auch noch zu verlangen.
Sehr geehrter Herr Kustos,
AntwortenLöschenich lese Ihre Artikel gerne da sie informativ sind und im wesentlichen auf Logik und Moral aufbauen. Nur in einem Punkt versagt Ihre Logik leider vollständig: beim Rechtsstaat. Logisch betrachtet handelt es sich um ein Oxymoron, Praktisch betrachtet um vom Volk akzeptiertes und von den Herrschern praktiziertes Unrecht. Dies wird verschleiert durch "Wohltaten" die als Existenzberechtigung für eine von vornherein kriminelle Machenschaft dienen deren Preis-Leistungsverhältnis unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nur als katastrophal bezeichnet werden kann.
Für Details empfehle ich die Analysen des Hans Hermann Hoppe die noch nie logisch widerlegt wurden.
Und zur Überzeugung empfehle ich die Definition der organisierten Kriminalität auf Polizei.de zu lesen und dies ganz allgemein mit Regierungstätigkeiten zu vergleichen.
Manchmal trifft einen der Blitz des Offensichtlichen.
Ein Cartoon: Der kleine Sohn verkündet dem zeitunglesenden Vater: "Papa, ich erwäge eine Karriere im organisierten Verbrechen!"
LöschenLakonische Frage des Vaters: "Regierung oder Privatsektor?"
Die Mängel in unserem Staat sind eklatant. Von der drei Säulen, auf denen er steht (Executive, Legislative und Judikative) ist die Rechtsprechung am baufälligsten. Siehe auch www.polpro.de/mangel-r.html und www.polproo.de/mm17#bts und http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/rundfunkabgabe-verfassungsrichter-winkt-gesetz-seines-bruders-durch.html .
AntwortenLöschenUnd (zu) viele andere Stellen!
Rectsprechung darf kein Oxymoron sein oder werden. Es sei denn, wir wollen Eine Jakubinische Diktatur oder einen gesellschaftlichen Suizid. Was die faktische Herrschaft u.a. der Medien offensichtlich anstrebt. Siehe www.polpro.de/mm17.html oder http://scienesfiles.org
AntwortenLöschenAlle Staatsgewalt stellt sich schon seit 1949 über das Grundgesetz aber es interessiert keinen, weil er nicht selbst betroffen ist:
AntwortenLöschenhttp://blog.justizfreund.de/prof-bausbacks-willkuerjustiz-als-amtshilfe-bei-der-nichtbearbeitung-von-dienstpflichten-von-willkuer-und-fachlicher-inkompetenz-12-12-2016
Und diegenigen, die seit damals von den Grundrechtsverletzungen betroffen sind werden von oben Mundtod gemacht. Es regiert die herrschende Klasse.
Nun ja, dazu möchte ich dann doch noch anmerken:
LöschenStaatsgewalt existiert per se nicht, sie wird ausgeübt von denjenigen, die über ihre Positionen in der Lage sind die Exekutive in Gang zu setzen. Sie ist also ein Werkzeug in den Händen derjenigen, die sich dieses Werkzeugs bemächtigt haben.
Ob diese also "richtig" oder "falsch" ausgeübt wird liegt immer an dem einzelnen Anwender. Und das ist der Punkt, an dem die K... ins dampfen kommt:
Nur dann, wenn ein Konsens besteht könnten einzelne Abweichungen korrigiert werden. Nun besteht aber ein Konsens (seit ca. 1880) darüber, eben solche Abweichungen NICHT zu korrigieren, sondern juristischem Korpsgeist den Vorzug zu geben, mal mehr, mal weniger.
Aktuell aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts RLP: man könne - so die Richter - nicht erkennen worin der Vorteil des Antrags bestünde die Behörde solle sich an die Gesetze halten. Sic. Es ist nicht die Staatsgewalt sondern der Mißbrauch derselben, wenn dann das Oberverwaltungsgericht solche Richter (z.B. wegen Befangenheit) nicht aus dem Verkehr zieht sondern weismachen will (und der Bürger muß dies glauben) hiergegen wäre der Rechtsweg zu gehen: ein weiterer Rechtsbetrug, denn dem Bürger steht von Haus aus die Befolgung der Gesetze zu.
Es ist also gar nicht die Staatsgewalt - es sind die, die sie mißbrauchen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, der ein wenig ins Hintertreffen gerät.
Gerade weil Demokratie (im wahrhaftigen Sinne) ein naturgemäß fragiles Konstrukt ist, bedarf sie neben einem auslegungssicheren Grundgesetz einer ebenso wehrhaften, eindeutigen Umsetzung. Und nicht zuletzt bedarf sie einem Bildungs- und Informationssystem, das den "Souverän" ünerhaupt erst befähigt, Demokratie wirklich zu verstehen und analog umzusetzen. Allein die Möglichkeit der "Wahl" ist nicht gleichbedeutend damit, eine solche wirklich zu haben.
AntwortenLöschenWer seine im Regelfall gegenläufige Konditionierung, die mittlwerweile bereits im frühesten Kindealter einsetzt, abzustreifen vermag und dadurch in der Lage ist auf "neutral" zu schalten, dürfte unzweifelhaft feststellen. daß die hiesige "Demokratie" in allen wesetlichen Punkten erhebliche Defizite aufweist. Die von Konrad Kustos beschriebenen Entwicklungen sind insoweit als folgerichtig, als kennzeichnend einzuordnen. Entsprechend gibt es insbesondere auf der jeweils vorherrschenden Ebene kaum noch Vertreter von "Demokratie", sondern eher Darsteller einer Illusion. Deren Schauspiel hat in etwa soviel Inhalt wie eine hohle Nuss. Persönlich halte ich deshalb vielmehr die Grundlagen von Faschismus erfüllt, dem Bund einer Minorität aus Politik nebst Anhang und Großkapital. Der Faschismus der Gesinnung ist darin sogar übererfüllt. Ist nicht mehr lustig wie ausgerechnet diejenigen mit diesem Begriff vorwurfsvoll hausieren, denen er vorzugsweise im eigenen Mund, unter Schamesröte, stecken bleiben sollte!
Dieser Sachverhalt dürfte auf demokratischem Wege kaum noch umkehrbar sein, zu sehr mangelt es an den eingangs genannten Grundvoraussetzungen, d.h. vor allem dem tatsächlich mündigen Bürger.