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| Foto & Bearbeitung: C.Pontenagel |
ignoriert die Weisheit der Gesetzgebung
Wenn Amtsträger das Recht brechen, brechen sie offiziell
nicht das Recht. Das Wort, das die deutsche Sprache für so etwas bereithält,
lautet Rechtsbeugung. In dieser sprachlichen Feinheit offenbart sich das ursprünglich
ungebrochene Vertrauen, das Menschen dieses Kulturkreises vielleicht nicht in
die Gerechtigkeit, aber sehr wohl in die nach Gerechtigkeit strebende
Gesetzgebung einer Demokratie hatten. Die Vorstellung, der demokratische Staat
könnte sich willentlich über die Gesetze erheben, also das Gesetz tatsächlich
brechen, war kaum vorstell- und aussprechbar. Doch der Gesetzesbruch neuer
Provenienz, für den „Rechtsbeugung“ nur noch ein Euphemismus wäre, ist
weitreichend und beschränkt sich keineswegs auf die Flüchtlingspolitik. Schließlich
werden nationale Rechte internationalen Organisationen ausgeliefert, die
Meinungsfreiheit wird eingeschränkt, der Sozialstaat ausgehebelt und, noch viel
schlimmer, es werden in der Folge neue Gesetze geschaffen, die den Rechtsbruch am
Ende wieder legalisieren und damit die Werteordnung auf den Kopf stellen.
Es gibt natürlich immer Gefälligkeitsjournalisten und -juristen, die so etwas schön reden wollen. Anlässlich der als bekannt vorauszusetzenden merkelschen Rechtsbrüche in der Flüchtlingspolitik schrieb DieZeit, dies sei rechtlich einwandfrei, denn da Deutschland Teil des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ sei, wäre ihr keine andere Wahl geblieben. Dieses „System“, anscheinend eine schon 2013 installierte europäische Exekutivinstitution, regele das Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung. Teil dieses Systems sei auch die Dublin-Verordnung. Unschön und ungut (und unrichtig), aber wo bleibt die versprochene Erklärung der Rechtmäßigkeit dieses Systems? Haben wir darüber abgestimmt? Wurden wir gefragt? Wie könnte ein solches „System“ deutsche Gesetze und Verfahrensweisen außer Kraft setzen?
Es gibt natürlich immer Gefälligkeitsjournalisten und -juristen, die so etwas schön reden wollen. Anlässlich der als bekannt vorauszusetzenden merkelschen Rechtsbrüche in der Flüchtlingspolitik schrieb DieZeit, dies sei rechtlich einwandfrei, denn da Deutschland Teil des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ sei, wäre ihr keine andere Wahl geblieben. Dieses „System“, anscheinend eine schon 2013 installierte europäische Exekutivinstitution, regele das Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge und die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung. Teil dieses Systems sei auch die Dublin-Verordnung. Unschön und ungut (und unrichtig), aber wo bleibt die versprochene Erklärung der Rechtmäßigkeit dieses Systems? Haben wir darüber abgestimmt? Wurden wir gefragt? Wie könnte ein solches „System“ deutsche Gesetze und Verfahrensweisen außer Kraft setzen?
Das interessiert Die Zeit natürlich nicht, bewegt sie sich
doch in der Filterblase des herrschenden Mainstreams, wo Dinge nicht
hinterfragt, sondern durchgewinkt werden. Interessant ist immerhin die
Information, dass Rückführungen nach dem Dublin-Abkommen „von deutschen
Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht immer wieder unter Hinweis auf
menschenrechtliche Defizite untersagt werden“. Aha, hier fühlt sich das
Bundesverfassungsgericht plötzlich zuständig, das im selben Zusammenhang eine
Verfassungsbeschwerde
gegen die Flüchtlingspolitik nicht einmal zur Verhandlung angenommen hatte.
Unfreiwillig komisch wird Die Zeit in ansonsten humorlosen
Zeiten, wenn sie ungesetzliches Verhalten der deutschen Gerichte als Argument
aufruft, warum eine andere Flüchtlingspolitik nicht möglich sei. Angesichts der
normativen Kraft des Faktischen, dass jeder Migrant rein ins Land, aber kaum einer
rauskommt, also angesichts dieser „Rechtswirklichkeit“ sei es nur folgerichtig
gewesen, hemdsärmelig nach Kanzler-Beschluss das Dublin-Abkommen durch „das
Prinzip der freien Wahl des Asylstaates“ zu ersetzen.
Aus der ursprünglichen umfassenden Rechtsbrechung durch den
Staat entsteht also eine „Rechtswirklichkeit“, die aus „menschenrechtlichen“
Erwägungen nun nicht mehr korrigierbar und der deshalb zu folgen sei. Es wird
also unrechtmäßig ein Schaden angerichtet, den zu korrigieren der Verursacher
nicht verpflichtet werden kann. Mit solch einer Logik muss man sich erst mal an
die Öffentlichkeit trauen.
Zur Erinnerung und zum wahren Verständnis des unglaublichen
Vorgangs sei nur kurz noch einmal der Paragraph 18 des deutschen Asylgesetzes
zitiert: Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem
sicheren Drittstaat einreist und/oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein
anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft
oder eines völkerrechtlichen Vertrags für die Durchführung des Asylverfahrens
zuständig ist. Klar und einfach, was hat die Bundeskanzlerin daran nicht
verstanden? Eine Ausnahme hätte (wohl auch nur für Einzelfälle) bestanden, wenn
das Innenministerium einen anderslautenden Erlass herausgegeben hätte. Von
einem solchen Erlass ist bis heute nichts bekannt.
Und dabei reden wir nur über die Dublin-Rechtsgrundlage und
noch nicht darüber, wie gesetzesfern die Definition einer grundsätzlichen
Asylberechtigung vagen internationalen Absichtserklärungen untergeordnet wurde.
Und selbst nach der ohnehin problematischen, aber in Paragraph 4 des
Asylgesetzes umgesetzten Überformung des deutschen Verfassungsrechts durch die
EU, besteht nur für jene Migranten ein „subsidiärer Schutz“, die hierzulande (nach
der illegalen Einreise) legal einen Antrag gestellt haben. Zwar ist die
Bundesregierung dementsprechend von ursprünglichen Freibriefen ein Stück
zurückgerudert, doch konterkariert nun die Rechtsprechung der Gerichte in
zehntausenden von Verfahren die Bemühungen um Schadenbegrenzung (z.B. Verhinderung
von Familiennachzug).
Ulrich Vosgerau von der Uni Köln, Spezialist für
Internationales und Europarecht, nannte das zugrundeliegende Verfahren im
Cicero nicht nur einen „staatlich initiierten Rechtsbruch“, sondern „einen Putsch von
oben“. Dem widersprechende Aussagen der Bundesregierung seien schlicht gelogen.
Komplexer wird die Frage, das müssen wir einräumen, wenn man
akzeptiert, dass die Vorläufer der EU schon 1964 festlegten, dass europäische
Bestimmungen nationales Recht zwar nicht außer Kraft setzen, aber brechen
können. Deutsche Rechtsprechung, deutsche Politik und deutsche Demokratie wurden
eigentlich schon früh zur Farce, was bisher aber kein großes Problem war, weil
es wenige Anwendungsfälle für das Pro-Forma-Gesetz gab. Und bei Einhaltung der
Dublin-Verordnung durch die europäischen Staaten inklusive Deutschlands hätte
es nicht einmal dadurch Probleme gegeben. Nun aber wächst das Chaos
ungehindert. Noch hätte Deutschland sicher die Kraft, dem europäischen
Geschwurbel das demokratisch legitimierte deutsche Recht entgegenzusetzen –
wenn man denn nur wollte.
Vosgerau fasst zusammen, die Politiker hätten von ihren
Europa-Beamten fälschlicherweise gelernt, es bedürfe „keines besonderen
Prozederes, wenn man Rechtsnormen oder gar die Verfassung nicht mehr einhalten
will. Parlament oder Bundesverfassungsgericht müssen nicht einmal informiert
werden. Man kann Gesetze, man kann die Verfassung einfach weglassen, wenn dies
‚hilfreich‘ (Angela Merkel) erscheint.“ Dies sei übrigens schon beim illegalen
Eintreten von EU-Staaten für griechische Schulden eindrucksvoll bewiesen
worden.
So entstehen schlichtweg illegale Entscheidungen, die die
Situation in diesem Land wesentlich und unumkehrbar verändert haben, und es ist
keiner da, der gegen das in sich geschlossene System von Rechtsbruch,
Rechtsbeugung und Rechtsverfälschung erfolgreich angehen könnte. Doch wir sind
noch längst nicht am Ende der Fahnenstange, denken wir nur an das gesetzlich
völlig ungeregelte private Outsourcen staatlicher Zensuraktivitäten oder an die
grundgesetzwidrige Sprachregelung des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen des
NPD-Verbotsverfahrens, mit der die Definition eines deutschen Bürgers auf die
reine Staatsbürgerschaft heruntergebrochen wird. Denken wir an die auffällig
laxe Behandlung von linkem Terrorismus durch die Strafverfolgung oder an die
Ungleichbehandlung von Migranten gegenüber mittellosen Biodeutschen.
Zur tristen Gegenwart gesellt sich die düstere Zukunft, in
der das Recht erst gar nicht mehr gebrochen werden muss, weil man es beliebig
den jeweiligen verfassungsfernen Glaubenssätzen anpassen kann. Vorreiter ist
hier die Integrationsministerin Aydan Özoguz mit ihrem Impulspapier vom
vergangenen November, die aus den hinlänglich bekannten „Gleichheits“erwägungen
die sogenannte „positive Diskriminierung“ anstrebt, d.h. die Reduzierung der
Rechte und Möglichkeiten der „Menschen, die schon länger hier leben", aka:
der eigentlichen Deutschen, aus Gründen der Politischen Korrektheit. Frau
Özoguz hat dieses Impulspapier ja eigentlich auch nicht selber erarbeitet,
sondern gleich den Migrantenorganisationen Geld dafür gegeben, ihren
Wunschzettel zu verfassen. Nichtsdestotrotz hat Frau Merkel schon dazu demonstrativ
ihren Beifall geklatscht.
Beispielsweise sollen ohne weitere gesellschaftliche Debatte
die Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden, wenn es
heißen soll: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges
Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe,
Chancengleichheit und Integration aller Menschen." Meinungsunterschiede
zwischen den derart neu definierten Alt- und Neudeutschen sollen nicht auf
Basis einer hier vorgefundenen Leitkultur, sondern mittels „interkultureller
Öffnung“ gleichberechtigt und „kultursensibel“ erfolgen.
Der Historiker Klaus-Rüdiger Mai erklärte am Beispiel zweier Özoguz-Statements, wie das zu verstehen sei. „Erstens
müsse man Kinderehen akzeptieren und zweitens kritisierte sie das Vorgehen des
Innenministeriums gegen den Verein ‚Die wahre Religion‘, weil der Eindruck
entstehen könnte, dass die Polizei willkürlich in Moscheen eindringen würde.
Dieses Verständnis von ‚Kultursensibilität‘ widerspricht dem Artikel 3 des
Grundgesetzes, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, weil aus ‚Sensibilität‘
anderen Kulturen gegenüber Ausnahmen gemacht werden sollen.“
„Positive Diskriminierung“ bedeutet auch, dass Migranten -
mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft - bei Einstellungen im öffentlichen,
aber auch im privatrechtlichen Bereich oder bei der Studienplatzvergabe zu
bevorzugen seien. Ohne Scham wird auch hier das Grundgesetz gebeugt, das
festlegt, dass niemand wegen seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden
darf. Zusätzlich wird ein „Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung“ (woher
kommt einem diese Diktion bekannt vor?), der mit gesetzlicher Kompetenz Migranten
in Führungspositionen bringen soll. Mai hat errechnet, dass jährlich schon
jetzt 40-50 Mio. Euro Staatszuschüsse an die Migrantenorganisationen gehen, die
bekanntlich keineswegs demokratisch legitimiert sind, für die hier lebenden
Migranten zu sprechen, und deren Verfassungstreue nicht selten umstritten ist.
Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass mit der „interkulturellen
Öffnung“ das Wort Integration abgeschafft wird. Auch diese Integration hatte
sich schon vor der Flüchtlingswelle mehr und mehr als Fiktion erwiesen, galt
doch aber als Maßstab für ein gedeihliches Zusammenleben. Mit ministerieller
Rückendeckung dürfen die Migrantenorganisationen über das Impulspapier sogar
impulsiv drohen: „Wir werden all
jenen vehement entgegentreten, die ... unseren Teilhabeanspruch in Frage
stellen." Aber welcher Gutmensch würde sich ihnen überhaupt in den Weg
stellen wollen - und der normale Bürger wird ja durch die Qualitätsmedien von
solchen Entwicklungen erfolgreich ferngehalten.
Vielleicht könnte die Privatwirtschaft Widerstand
artikulieren, die künftig laut Impulspapier von Migranten geleitete „Kontrollgremien“
installieren müsste? Ihr würde übrigens auch über ein „Diskriminierungsmonitoring"
das freie Entscheidungsrecht über Einstellungen genommen. Nicht mehr Befähigung
und Leistung soll dann an erster Stelle stehen, sondern Migrantenquote und eben
jene als Kultursensibilität verkaufte Unterwerfung unter fremde, oft archaische
Lebensweisen. Würden Firmen Bewerber, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse
verfügen, ablehnen, könnte sogar dies als Diskriminierung gewertet werden. An
den Schulen und Universitäten soll es Angebote in den Muttersprachen der
Migranten geben, zudem werden bundesweit kommunale Dolmetscher eingeführt. Das
Lernen der deutschen Sprache wäre ja auch Integration und nicht interkulturelle
Öffnung.
Hier sind legislative Ungleichbehandlungen kurz vor der
Institutionalisierung, die direkt dem Grundgesetz widersprechen. Man mag die
Naturkonstante bedauern, dass Fremde sich in jedem neuen Land gegen Widerstände
durchzusetzen haben, wobei dies, wenn es real diskriminierende Formen annimmt,
einerseits durch bestehende Gesetze und andererseits durch den guten Willen
einer Kulturnation sowieso schrittweise korrigiert werden wird. Nun aber soll
gemäß der Gleichheitsideologie mit rechtsferner Gewalt auf Kosten der nativen
Bevölkerung Deutschlands eine so ideologische wie realitätsferne Gleichheit
hergestellt werden. Man kann sicher sein, das genau dies zu Segregation, Spannungen
und Konflikten führen wird. Weiteres Drehen an den gesetzlichen Bestimmungen,
sprich: Zensur und Unterdrückung, müssen auf diesem Weg die Folge sein.
Moral und Gesetz sind die Säulen, auf denen eine
zivilisierte Gesellschaft ruht, wobei das Gesetz selber als eine über lange
Zeiträume kondensierte Form der Moral angesehen werden kann. Nur so ermöglicht es
der Gesellschaft, Grundlagen des Zusammenlebens zu definieren, die über
wechselnde zufällige, willkürliche und individuelle Moralvorstellungen hinausweisen.
Eine Gesellschaft, die auf diese Weisheit des Rechts nicht nur verzichtet,
sondern, wie es bei uns zur Regel wird, diese systematisch mit Füßen tritt, ist
voller Hybris. Eine solche Gesellschaft ist dekadent und zum Untergang
verdammt.

Rechtsbeugung ist keine Ordnungswidrigkeit.
AntwortenLöschenRechtsbeugung ist ein Verbrechen.
Schlimm, wenn es die Regierung begeht.
Schlimmer, wenn es nicht geahndet werden kann, weil die Staatsanwaltschaft Weisungsgebunden ist.
Am Schlimmsten, daß es nicht von den Medien thematisiert wird.
Die $. , die ungezügelte Gewalt, ist mitnichten der Hüter der Demokratie.
Die Leitmedien sind ihr Totengräber.
Aber die Bürger unterstützen und bewirken genau das, wenn sie ihre "Haushaltsabgabe" für den öffentlichen Rundfunk bezahlen. Nach dem ausdrücklichen - und unantastbaren - Grundrecht nach Art 5.1 GG muß man das schließlich nicht.
Siehe auch www.polpro.de/mm17.html
Lieber Herr Kustos,
AntwortenLöschenhier haben Sie den Nerv der Fehlentwicklungen eindeutig benannt, eine Volkssouveränität (die es so ja nie gab und 1991 zuletzt verhindert wurde), ist schon deshalb keine "Demokratie", weil sie sich in allen Kernfragen des staatlichen Handelns supranationalen Strukturen unterordnet, bzw. wie bei der EU, wo die Exekutiven die Judikative und Legislative über Verordnungen und Richtlinien schlicht aushebeln, gleich einen kalten Putsch begangen haben, der von einem allumfassenden Medien- und Bildungsmonopol, Geheimdienstkontrollierten "Oppositionsparteien" und Fraktionszwängen der Abgeordneten vollzogen wird.
Das Justizwesen an sich ist durch und durch korrupt und marode, wie ein Blick auf den Umgang mit der OK immer wieder bestätigt
WO BLEIBT DER "VERFASSUNGS"SCHUTZ??? Offensichtlich ist unsere ReGIERung von schwerstkriminellen unterwandert.
AntwortenLöschenAchja, die würfeln ja grad noch die nicht vorhandenen "NSU-Beweise" aus...
Rechtsstaat. Welch schönes Wort: wer beim Staat ist ist im Recht.
AntwortenLöschenDenn allein für diese ihre Nachbarn (!sic) als Mitglieder dieser Bürokratie gilt, daß sie ihre Ansichten über das Gewaltmonopol des Staates (genauer: der Hierarchie der Bürokraten) in die Exekutive bringen können, schlichter: ihnen den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen können, bei Bedarf auch Bewaffnete.
Nichts wirklich Neues, ein Zyklus scheint sich mal wieder zu schließen. Andere Richter brauchte dieses Land.
Ortstermin, ein Richter doziert rechtbrechenden Schwachsinn als ein Hund herankommt und anfängt ihn zu beschnüffeln. Originalzitat: "der weiß, wer der Herr ist". Wird schon so sein, freilich schnüffelt der aus anderem Grund, der Hund hat schon den richtigen Instinkt.
Unsere Gesellschaft krankt nicht an der Politik, sondern an ihren Richtern (und Juristen).
PS: den völlig vorsätzlichen Rechtsbruch habe ich bis ins Detail verständlich aufbereitet und über alle Ebenen der Hierarchie verfolgt bis zu jedem einzelnen Abgeordneten. Ergebnis: 1 (in Worten EINE) Antwort eines Fraktionsvorsitzenden welche Unverschämtheit ich mir erlaube solche "Behauptungen" aufzustellen (versteht sich, daß die Staatsanwaltschaft sowieso nichts erkennen kann).
Ach so, Medien? Interesse unterirdisch.
Und die Staatsgewalt? Macht brav Dienst nach Vorschrift und fängt in Mannschaftsstärke z.B. Gurtmuffel an der Autobahn ein statt sich mit Zugereisten zu beschäftigen oder ihrer Führung ob der staatszersetzenden Haltung einen staatsfördernden Tritt in den Allerwertesten zu verpassen, Berlin ist eben nicht Paris und das wohl auch nicht mehr was es mal war.
Nun denn, Lemminge Marsch, aber ein paar bleiben dann ja immer doch zurück.